Allgemeine Geschäftsbedingungen 

DJ Holle Alfertring 7a
48599 Gronau
Vertreten durch: Christoph Holtkamp
Kontakt: E-Mail: DJ-Holle@live.de
Steuer-ID: DE 30150613124


§1 Anfahrt

 Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl anfallende Zufahrt- Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen) Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten. 


 §2 Anreisespesen / Nächtigungsspesen

 a) Die An- und Abfahrt werden, wenn nicht im Angebot separat ausgewiesen, bei unseren DJ´s, zusätzlich zur Gage mit 1,00 € brutto pro gefahrenem Kilometer verrechnet. Der Abreisepunkt des DJ´s ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route!

 b) Befindet sich der Veranstaltungsort über 100 km vom Wohnort (einfache Strecke) des DJ´s entfernt, stellt der Veranstalter dem Künstler ein Ein-bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung. 


 §3 Besonderheiten am Veranstaltungsort 

 a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des DJ Fahrzeuges zur Verfügung stehen.

 b) Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gespeist wird. Der DJ übernimmt keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche mit DJ in einem gesonderten Raum befindet.

 c) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein. 

 d) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJ´s muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment. 


 §4 Technische Anforderungen 

 a) Stromversorgung: Für die Technik des DJ´s wird eine mind. Stromversorgung (230 V Steckdose) benötig ggf.  höhert. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.

 b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung alleine liegt beim Veranstalter.

 c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen. 

 d) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 5 und 15 m²


 §5 Licht- und Tonanlage 

Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.

 §6 Schäden an der Technik

 Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. 

 §7 Haftung 

 Sobald die Technik des DJ´s am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.

 §8 Catering

 Der DJ und seine Begleitperson (Aufbauhilfe) erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

 §9 Anmeldung der Veranstaltung

 Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden. 

 §10 Angebot

 Die erstellten Angebote verlieren nach 2 Monaten ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.

 §11 Unverbindliche Reservierung 

Eine unverbindliche Reservierung des DJ´s ist nicht möglich! Mündliche oder schriftliche Mail Zusagen ohne eine Buchungsbestätigung seitens des DJ´s führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Terminreservierung. 

 §12 Vertragsabschluss

 Ein Vertrag mit dem DJ kommt zustande, wenn Sie uns diesen schriftlich ( per Mail, Fax, SMS Whatsapp ) zusagen. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB´s. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.

 §13 Musikauswahl 

Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Über unsere Musikwunschkarten dürfen sich der Veranstallter und seine Gäste Musik beim DJ wünschen. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste legt der DJ nicht live auf. Er spielt wie in dem Musikwunschfragebogen angegeben leise Hintergrundmusik ab.

 §14 Auftrittsdauer / Mehrstunden 

Der Aufbau der Anlage erfolgt etwa eine Stunde vor Auftrittsbeginn durch den DJ. Die Auftrittsdauer beginnt mit dem laufen der Musik und endet wie in der „verbindlichen Buchung“ vereinbart. In der Auftrittsdauer ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Die Auf- und Abbauzeit wird dem Veranstalter nicht berechnet. Jede weitere angefangene Stunde, die sich Automatisch verlängert  wird vom DJ mit 75 €uro zusätzlich verrechnet. Ein Anspruch auf Fortsetzung einer Live-DJ-Tätigkeit besteht nicht, wenn die Gäste über eine Stunde nicht mehr auf der Tanzfläche waren. Das generelle Veranstaltungsende ist 5 Uhr. Nebenabreden können jedoch vor der Veranstaltung schriftich per Mail / Fax vereinbart werden.

 §15 Zahlungskonditionen 

Die Gage ist zahlbar in BAR am Veranstaltungstag während oder nach der Veranstaltung nach Rechnungslegung durch den DJ. Die Gage ist laut § 19 des UStG, eswird keine MwSt angegrechnet. Sollte eine Zahlung nach 10 Tagen des Rechnungsdatum nicht erfolgen, werden bei Zahlungsverzug pro 30 Tage 10 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt. 

 §16 Stornierungen

 seitens des Veranstalters bis 8 Wochen vor dem Event 25% der Auftragssumme, bis 4 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme. 1 Woche vor dem Event 80% der Auftragssumme bei weniger als 7 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme

 §17 Stornierungen seitens des Künstlers 

 Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich DJ Holle, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Ein kurzfristiger DJ Wechsel ist nach Absprache möglich, wird aber individuell vorher mit Ihnen abgesprochen! 

 §18 Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung

: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. 

 §19 Sonstige Bestimmungen

 Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit.. Als Gerichtsstand gilt Coesfeld sowie geltendes deutsches Recht. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Das auslegen von Flyern / Plakaten ist dem DJ gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. Eventuell anfallende Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich!


§20 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist